Willkommen auf unserer Seite - lassen Sie sich inspirieren
und sprechen Sie uns
sehr gern für Ihr Bauvorhaben an!
Die Qualität eines Bauvorhabens wird nicht auf der Baustelle entschieden,
sondern in den frühen Planungsphasen.
Insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI bilden das architektonische Fundament eines Projekts. In diesen Phasen werden Nutzungskonzepte entwickelt, städtebauliche und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt, architektonische Lösungen formuliert und die Genehmigungsfähigkeit sichergestellt.
Unabhängige Entwurfsarchitektur übernimmt hier eine zentrale Rolle:
als konzeptioneller, gestalterischer und koordinierender Partner, losgelöst von Ausführungsinteressen, Verkaufsmodellen oder Systemvorgaben.
In der Grundlagenermittlung werden die tatsächlichen Voraussetzungen eines Bauvorhabens präzise definiert. Dazu gehören:
Analyse des Grundstücks und des baurechtlichen Rahmens
Klärung der Bauherrenanforderungen
Budget- und Zieldefinition
Identifikation von Chancen, Risiken und Einschränkungen
Ziel dieser Phase ist keine Gestaltung, sondern Planungssicherheit.
Die Vorplanung übersetzt die Grundlagen in erste räumliche und funktionale Konzepte. Wesentliche Inhalte sind:
Entwicklung unterschiedlicher Entwurfsansätze
Prüfung von Kubatur, Grundrisslogik und Nutzung
erste städtebauliche und architektonische Einordnung
Variantenvergleich hinsichtlich Funktion, Wirtschaftlichkeit und Qualität
Hier wird entschieden, welcher Weg architektonisch und funktional tragfähig ist.
Die Entwurfsplanung konkretisiert die gewählte Lösung zu einem konsistenten architektonischen Gesamtkonzept. Dazu zählen:
Ausformulierung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten
gestalterische Durcharbeitung von Proportion, Maßstab und Erscheinungsbild
funktionale Optimierung der Raumfolgen
Abstimmung aller planungsrelevanten Parameter
In dieser Phase entsteht die architektonische Identität des Projekts.
Die Genehmigungsplanung überführt den Entwurf in eine rechtlich belastbare Form. Inhaltlich umfasst sie:
vollständige Bauantragsunterlagen
Abstimmung mit den zuständigen Behörden
Sicherstellung der formellen und materiellen Genehmigungsfähigkeit
Das Ergebnis ist eine genehmigte Planung, die als Grundlage für jede Form der Umsetzung dient.
Die bewusste Fokussierung auf die Leistungsphasen 1–4 schafft einen entscheidenden Vorteil: Planungsfreiheit.
Nach Abschluss der Genehmigungsplanung besteht keinerlei Bindung an:
Bauunternehmen
Bauträger
Fertighausanbieter
Generalunternehmer
Bauherren entscheiden anschließend frei über Ausschreibung, Vergabe und Ausführung.
Diese Trennung von Planung und Ausführung verhindert Interessenkonflikte und stellt sicher, dass architektonische Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit nicht durch Verkaufslogiken oder Systemvorgaben beeinflusst werden.
Erfahrungsgemäß entstehen die größten Probleme eines Bauprojekts nicht während der Ausführung, sondern durch:
unklare Zieldefinitionen
nicht genehmigungsfähige Entwürfe
systembedingte Kompromisslösungen
fehlende Variantenprüfung
Eine saubere Entwurfs- und Genehmigungsplanung reduziert diese Risiken erheblich. Sie ermöglicht:
realistische Kosteneinschätzungen
vergleichbare Angebote
fundierte Entscheidungsgrundlagen
langfristige architektonische Qualität
Dieses Modell richtet sich insbesondere an:
private Bauherren mit individuellem Anspruch
Bauherren, die Angebote unabhängig vergleichen möchten
Investoren in frühen Projektphasen
Projektentwickler vor der Ausführungsentscheidung
Bauwillige ohne Bindung an Bauträger oder Systeme
Entwurfsarchitektur in den Leistungsphasen 1–4 bedeutet Verantwortung für das Wesentliche.
Nicht für Baukostenoptimierung um jeden Preis.
Nicht für Vertriebsmodelle.
Nicht für schnelle Lösungen.
Sondern für Struktur, Klarheit und architektonische Substanz.
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