Entwurfsarchitektur in den Leistungsphasen 1–4

Rolle, Verantwortung und Mehrwert unabhängiger Entwurfsarchitekten

Architektur entscheidet sich vor der Ausführung

Die Qualität eines Bauvorhabens wird nicht auf der Baustelle entschieden,
sondern in den frühen Planungsphasen.

Insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI bilden das architektonische Fundament eines Projekts. In diesen Phasen werden Nutzungskonzepte entwickelt, städtebauliche und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt, architektonische Lösungen formuliert und die Genehmigungsfähigkeit sichergestellt.

Unabhängige Entwurfsarchitektur übernimmt hier eine zentrale Rolle:
als konzeptioneller, gestalterischer und koordinierender Partner, losgelöst von Ausführungsinteressen, Verkaufsmodellen oder Systemvorgaben.

Die Leistungsphasen 1–4 als eigenständige Planungsleistung

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

In der Grundlagenermittlung werden die tatsächlichen Voraussetzungen eines Bauvorhabens präzise definiert. Dazu gehören:

  • Analyse des Grundstücks und des baurechtlichen Rahmens

  • Klärung der Bauherrenanforderungen

  • Budget- und Zieldefinition

  • Identifikation von Chancen, Risiken und Einschränkungen

Ziel dieser Phase ist keine Gestaltung, sondern Planungssicherheit.

Leistungsphase 2 – Vorplanung

Die Vorplanung übersetzt die Grundlagen in erste räumliche und funktionale Konzepte. Wesentliche Inhalte sind:

  • Entwicklung unterschiedlicher Entwurfsansätze

  • Prüfung von Kubatur, Grundrisslogik und Nutzung

  • erste städtebauliche und architektonische Einordnung

  • Variantenvergleich hinsichtlich Funktion, Wirtschaftlichkeit und Qualität

Hier wird entschieden, welcher Weg architektonisch und funktional tragfähig ist.

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung konkretisiert die gewählte Lösung zu einem konsistenten architektonischen Gesamtkonzept. Dazu zählen:

  • Ausformulierung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten

  • gestalterische Durcharbeitung von Proportion, Maßstab und Erscheinungsbild

  • funktionale Optimierung der Raumfolgen

  • Abstimmung aller planungsrelevanten Parameter

In dieser Phase entsteht die architektonische Identität des Projekts.

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung überführt den Entwurf in eine rechtlich belastbare Form. Inhaltlich umfasst sie:

  • vollständige Bauantragsunterlagen

  • Abstimmung mit den zuständigen Behörden

  • Sicherstellung der formellen und materiellen Genehmigungsfähigkeit

Das Ergebnis ist eine genehmigte Planung, die als Grundlage für jede Form der Umsetzung dient.

Unabhängigkeit als planerischer Mehrwert

Die bewusste Fokussierung auf die Leistungsphasen 1–4 schafft einen entscheidenden Vorteil: Planungsfreiheit.

Nach Abschluss der Genehmigungsplanung besteht keinerlei Bindung an:

  • Bauunternehmen

  • Bauträger

  • Fertighausanbieter

  • Generalunternehmer

Bauherren entscheiden anschließend frei über Ausschreibung, Vergabe und Ausführung.

Diese Trennung von Planung und Ausführung verhindert Interessenkonflikte und stellt sicher, dass architektonische Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit nicht durch Verkaufslogiken oder Systemvorgaben beeinflusst werden.

Warum frühe Planung über Erfolg oder Misserfolg entscheidet

Erfahrungsgemäß entstehen die größten Probleme eines Bauprojekts nicht während der Ausführung, sondern durch:

  • unklare Zieldefinitionen

  • nicht genehmigungsfähige Entwürfe

  • systembedingte Kompromisslösungen

  • fehlende Variantenprüfung

Eine saubere Entwurfs- und Genehmigungsplanung reduziert diese Risiken erheblich. Sie ermöglicht:

  • realistische Kosteneinschätzungen

  • vergleichbare Angebote

  • fundierte Entscheidungsgrundlagen

  • langfristige architektonische Qualität

Zielgruppen dieser Planungsphilosophie

Dieses Modell richtet sich insbesondere an:

  • private Bauherren mit individuellem Anspruch

  • Bauherren, die Angebote unabhängig vergleichen möchten

  • Investoren in frühen Projektphasen

  • Projektentwickler vor der Ausführungsentscheidung

  • Bauwillige ohne Bindung an Bauträger oder Systeme

Architektonische Haltung

Entwurfsarchitektur in den Leistungsphasen 1–4 bedeutet Verantwortung für das Wesentliche.

Nicht für Baukostenoptimierung um jeden Preis.
Nicht für Vertriebsmodelle.
Nicht für schnelle Lösungen.

Sondern für Struktur, Klarheit und architektonische Substanz.

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