Die Arbeitsweise eines Architekten
Die Arbeitsweise eines Architekten
Strukturierter Ablauf für Ihr Bauvorhaben
Ein Bauvorhaben ist ein komplexer Prozess. Gute Architektur entsteht nicht zufällig, sondern durch klare Abläufe, saubere Planung und fundierte Entscheidungen.
Die Arbeitsweise von Architekten ist deshalb in Leistungsphasen gemäß HOAI strukturiert. Diese schaffen Transparenz, Planungssicherheit und eine klare Rollenverteilung zwischen Bauherrschaft und Architekt.
Die 2P-Raum Architekten begleiten Sie in den Leistungsphasen 1 bis 8 – von der ersten Idee bis zur Fertigstellung Ihres Gebäudes.
Die Leistungsphasen im Überblick
Leistungsphasen 1–3: Grundlagen & Entwurf (Kreativphasen)
In den ersten Phasen wird die Richtung des gesamten Projekts festgelegt.
Hier entstehen die entscheidenden Weichenstellungen.
Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
Am Anfang steht das Verständnis für Ihre Anforderungen und die Rahmenbedingungen.
Wir klären u. a.:
Ihre Ziele, Wünsche und Prioritäten
Budget und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Größe, Nutzung und Ausstattungsniveau des Gebäudes
Gleichzeitig analysieren wir das Grundstück:
Topografie (eben, geneigt, Hanglage)
baurechtliche Rahmenbedingungen
besondere Herausforderungen wie Bodenverhältnisse oder Nachbarschaft
Diese Phase bildet die Basis für alle weiteren Planungsschritte.
Leistungsphase 2 – Vorplanung
Auf Grundlage der Grundlagenermittlung entwickeln wir erste konzeptionelle Entwürfe und prüfen die Umsetzbarkeit.
Berücksichtigt werden u. a.:
Raumprogramm und funktionale Abläufe
gestalterische Vorstellungen
barrierefreie oder nachhaltige Anforderungen
wirtschaftliche Machbarkeit
Ziel ist ein belastbares Grundkonzept als Entscheidungsgrundlage.
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
In dieser Phase nimmt das Projekt Gestalt an.
Wir entwickeln den Entwurf weiter, konkretisieren Grundrisse, Schnitte und Ansichten und visualisieren das Gebäude – bei uns auch immer in 3D.
Die Entwurfsplanung ist entscheidend, da sie Grundlage für Genehmigung, Kosten und Ausführung ist.
Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen für die Baugenehmigung und stimmen diese mit den zuständigen Behörden ab.
Je nach:
Komplexität des Projekts
örtlicher Bauordnung
Art des Genehmigungsverfahrens
muss realistisch mit 3–6 Monaten Genehmigungsdauer, in Großstädten teilweise mit 9–12 Monaten, gerechnet werden.
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung übersetzt den Entwurf in baubare Details.
detaillierte Pläne für alle Gewerke
konstruktive, technische und materialbezogene Festlegungen
Abstimmung mit Fachplanern (z. B. Statik, TGA)
Die Statik wird durch einen separat beauftragten Tragwerksplaner erstellt und bildet eine wichtige Grundlage für diese Phase.
Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
Wir erstellen Leistungsverzeichnisse, Massen und Mengen und holen Angebote von Fachfirmen ein.
Ziel:
vergleichbare Angebote
transparente Kosten
klare Leistungsbeschreibungen
Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Die eingegangenen Angebote werden geprüft, verglichen und gemeinsam mit Ihnen ausgewertet.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten Unternehmen und der Vergabe der Aufträge.
Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Die Bauüberwachung begleitet Ihr Projekt bis zur Fertigstellung.
Unsere Aufgaben umfassen u. a.:
Kontrolle von Qualität, Kosten und Terminen
Koordination aller Gewerke
Organisation von Baubesprechungen
Mängelmanagement und Dokumentation
Ziel ist ein reibungsloser Bauablauf und ein Ergebnis, das der Planung entspricht.
Individuelle Architektur statt Standardlösungen
Die 2P-Raum Architekten arbeiten nicht mit Pauschallösungen.
Jedes Projekt wird individuell auf Grundstück, Nutzung, Budget und Zielsetzung abgestimmt.
Von der ersten Idee bis zur Übergabe begleiten wir Sie strukturiert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll.
Honorar & rechtliche Grundlage
Architekten arbeiten auf Honorarbasis gemäß der HOAI 2021.
Die HOAI definiert Leistungsbilder, Honorartafeln und schafft Transparenz für Bauherrschaften.
>>>Weitere Informationen zur HOAI finden Sie hier. |näheres zur HOAI|
Warum ein Architekt unverzichtbar ist
Das Internet und Planungssoftware suggerieren, ein Haus ließe sich „einfach selbst planen“.
Die Realität ist komplexer.
Ein Gebäude besteht nicht nur aus vier Wänden, sondern aus:
Baurecht
Konstruktion
Technik
Wirtschaftlichkeit
Verantwortung
Architekt ist, wer aufgrund geprüfter Qualifikation in die Architektenliste eingetragen ist.
Nur diese Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung „Architekt“ führen.
Was ein Architekt nicht macht – klare Abgrenzung der Leistungen
Ein Architekt ist Generalist, Koordinator und verantwortlicher Planer – aber kein Alleskönner.
Für ein funktionierendes Bauprojekt ist es wichtig zu verstehen, welche Leistungen bewusst von spezialisierten Fachplanern erbracht werden.
Diese Klarheit verhindert falsche Erwartungen, Terminprobleme und Honorardiskussionen.
Diese Leistungen gehören nicht zum originären Leistungsbild des Architekten:
Statik / Tragwerksplanung
→ wird von einem Tragwerksplaner / Bauingenieur erbracht
Der Architekt koordiniert die Statik, erstellt sie aber nicht selbst.
Energieberechnung & Effizienzhaus-Nachweise (z. B. KfW / BEG / QNG)
→ Aufgabe eines Energieberaters / Energieeffizienz-Experten
Der Architekt liefert die Planung, die Berechnung erfolgt separat.
Kosten- & Finanzierungsplanung (Bank, Fördermittel, Finanzierung)
→ Aufgabe eines Finanzberaters, Steuerberaters oder Bankinstituts
Der Architekt erstellt Kostenschätzungen und Kostenkontrollen, aber keine Finanzierungsmodelle.
Elektroplanung (Steckdosen, Stromkreise, Netzpläne)
→ Aufgabe eines Fachplaners Elektro / TGA
Der Architekt definiert Anforderungen und Positionen, nicht die technische Detailplanung.
Lichtplanung (Lichtberechnung, Leuchtenkonzepte)
→ Aufgabe eines Lichtplaners
Architektur ≠ Lichttechnik.
Inneneinrichtung & Möbelplanung
→ Aufgabe eines Innenarchitekten oder spezialisierten Fachplaners
Der Architekt plant Raum, Struktur und Nutzung – nicht den Möbelkauf.
Garten- & Außenanlagenplanung
→ Aufgabe eines Landschaftsarchitekten / Fachplaners Freianlagen
Der Architekt stimmt das Gesamtkonzept ab, plant aber keine Pflanzlisten oder Bewässerungssysteme.
Wichtig zu verstehen
Ein Architekt:
plant, strukturiert und koordiniert
führt Fachplaner zusammen
trägt die planerische Gesamtverantwortung
übersetzt Anforderungen in Architektur
Ein Architekt:
ersetzt keine Fachingenieure
macht keine Energie- oder Statikberechnungen
ist kein Banker, Elektriker oder Möbelhaus
Fazit – warum diese Abgrenzung wichtig ist
Gute Architektur entsteht im Zusammenspiel von Spezialisten.
Der Architekt ist der Dirigent, nicht jedes einzelne Instrument.
Wer erwartet, dass ein Architekt „alles mitmacht“, plant unrealistisch – fachlich wie wirtschaftlich.
Wer die Rollen sauber trennt, bekommt bessere Qualität, klarere Zuständigkeiten und ein funktionierendes Projekt.
Architektur lebt von Struktur – auch in den Zuständigkeiten.
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