2P-Raum Architekten

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Entwurfsarchitektur

Entwurfsarchitektur

Entwurfsarchitektur in den Leistungsphasen 1–4

Rolle, Verantwortung und Mehrwert unabhängiger Entwurfsarchitekten

Architektur entscheidet sich vor der Ausführung

Die Qualität eines Bauvorhabens entsteht nicht auf der Baustelle, sondern in den frühen Planungsphasen.
Insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI bilden das architektonische Fundament eines Projekts. In diesen Phasen werden Nutzungskonzepte entwickelt, baurechtliche und städtebauliche Rahmenbedingungen geklärt, architektonische Lösungen formuliert und die Genehmigungsfähigkeit sichergestellt.

Unabhängige Entwurfsarchitektur übernimmt hier eine zentrale Rolle:
als konzeptioneller, gestalterischer und koordinierender Partner – frei von Ausführungsinteressen, Verkaufsmodellen oder systembedingten Vorgaben.

Die Leistungsphasen 1–4 als eigenständige Planungsleistung

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

In der Grundlagenermittlung werden die tatsächlichen Voraussetzungen eines Bauvorhabens präzise erfasst. Dazu zählen:

  • Analyse von Grundstück, Baurecht und Rahmenbedingungen

  • Klärung der Anforderungen der Bauherrschaft

  • Definition von Budget, Zielen und Nutzung

  • Identifikation von Chancen, Risiken und Einschränkungen

Ziel dieser Phase ist nicht Gestaltung, sondern Planungssicherheit.

Leistungsphase 2 – Vorplanung

Die Vorplanung übersetzt die Grundlagen in erste räumliche und funktionale Konzepte. Wesentliche Inhalte sind:

  • Entwicklung unterschiedlicher Entwurfsansätze

  • Prüfung von Kubatur, Grundrisslogik und Nutzung

  • erste städtebauliche und architektonische Einordnung

  • Variantenvergleich hinsichtlich Funktion, Wirtschaftlichkeit und Qualität

In dieser Phase wird entschieden, welcher Weg tragfähig ist – nicht, welcher am schnellsten umgesetzt werden kann.

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung konkretisiert die gewählte Lösung zu einem konsistenten architektonischen Gesamtkonzept. Dazu gehören:

  • Ausarbeitung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten

  • Durcharbeitung von Proportion, Maßstab und Erscheinungsbild

  • funktionale Optimierung der Raumfolgen

  • Abstimmung aller planungsrelevanten Parameter

Hier entsteht die architektonische Identität des Projekts.

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung überführt den Entwurf in eine rechtlich belastbare Form. Sie umfasst:

  • vollständige Bauantragsunterlagen

  • Abstimmung mit den zuständigen Behörden

  • Sicherstellung der formellen und materiellen Genehmigungsfähigkeit

Das Ergebnis ist eine genehmigte Planung, die als Grundlage für jede Form der Umsetzung dient.

Unabhängigkeit als planerischer Mehrwert

Die bewusste Fokussierung auf die Leistungsphasen 1–4 schafft einen entscheidenden Vorteil: Planungsfreiheit.

Nach Abschluss der Genehmigungsplanung besteht keine Bindung an:

  • Bauunternehmen

  • Bauträger

  • Fertighausanbieter

  • Generalunternehmer

Bauherren entscheiden anschließend frei über Ausschreibung, Vergabe und Ausführung.

Diese klare Trennung von Planung und Ausführung verhindert Interessenkonflikte und stellt sicher, dass architektonische Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit nicht durch Verkaufslogiken oder Systemvorgaben verzerrt werden.

Warum frühe Planung über Erfolg oder Misserfolg entscheidet

Erfahrungsgemäß entstehen die größten Probleme eines Bauprojekts nicht in der Ausführung, sondern durch:

  • unklare Zieldefinitionen

  • nicht genehmigungsfähige Entwürfe

  • systembedingte Kompromisslösungen

  • fehlende Variantenprüfung

Eine saubere Entwurfs- und Genehmigungsplanung reduziert diese Risiken erheblich. Sie ermöglicht:

  • realistische Kosteneinschätzungen

  • vergleichbare Angebote

  • fundierte Entscheidungsgrundlagen

  • langfristige architektonische Qualität

Zielgruppen dieser Planungsphilosophie

Dieses Modell richtet sich insbesondere an:

  • private Bauherren mit individuellem Anspruch

  • Bauherren, die Angebote unabhängig vergleichen möchten

  • Investoren in frühen Projektphasen

  • Projektentwickler vor der Ausführungsentscheidung

  • Bauwillige ohne Bindung an Bauträger oder Systeme

Architektonische Haltung

Entwurfsarchitektur in den Leistungsphasen 1–4 bedeutet Verantwortung für das Wesentliche.

Nicht für Baukostenoptimierung um jeden Preis.
Nicht für Vertriebsmodelle.
Nicht für schnelle Lösungen.

Sondern für Struktur, Klarheit und architektonische Substanz.

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Die Arbeitsweise eines Architekten

Die Arbeitsweise eines Architekten

Fehlentscheidungen in der frühen Planung kosten Bauherren 10–20 % mehr Baukosten

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