Entwurfsarchitektur für Projektentwickler
Entwurfsarchitektur für Projektentwickler
Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1–4 als Entscheidungsgrundlage für Investitionen
Frühphase entscheidet über Wirtschaftlichkeit
In der Projektentwicklung werden die wesentlichen Weichen vor der Ausführung gestellt.
Grundstückswert, Ausnutzung, Genehmigungsfähigkeit, Produktdefinition und Exit-Strategie werden nicht auf der Baustelle entschieden, sondern in den frühen Planungsphasen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI bilden dabei die technisch-rechtliche und architektonische Grundlage jeder belastbaren Investitionsentscheidung.
Unsere Tätigkeit fokussiert sich bewusst auf diese Phase.
Rolle der Entwurfsarchitekten in der Projektentwicklung
Als unabhängige Entwurfsarchitekten begleiten wir Projektentwickler, Investoren und Bestandshalter in der Konzeptions- und Genehmigungsphase – ohne Ausführungsinteressen, ohne Bindung an Bauunternehmen oder Bauträgerstrukturen.
Unser Leistungsbild umfasst:
Projektprüfung und Machbarkeitsanalyse
städtebauliche und architektonische Konzeptentwicklung
Genehmigungsstrategie
Planung bis zur baurechtlichen Absicherung
Ziel ist nicht der Bau, sondern die Entscheidungsreife des Projekts.
Leistungsphase 1 – Projektgrundlagen & Machbarkeit
In der Grundlagenermittlung werden die wirtschaftlich relevanten Parameter definiert:
planungsrechtliche Rahmenbedingungen (§34 / B-Plan / §35)
Grundstückspotenziale (GRZ, GFZ, Kubatur, Stellplätze)
Nutzungsoptionen und Zielprodukte
erste Risikobewertung (Baurecht, Umfeld, Restriktionen)
Diese Phase dient der frühen Selektion:
entwicklungsfähig oder nicht.
Leistungsphase 2 – Konzept- und Variantenstudien
Auf Basis der Machbarkeit werden architektonische und städtebauliche Konzepte entwickelt:
Volumen- und Nutzungsszenarien
Varianten mit unterschiedlicher Wirtschaftlichkeit
Grundriss- und Erschließungslogik
erste Flächen- und Kennwertanalysen
Ergebnis ist eine vergleichbare Entscheidungsbasis für Investoren, Finanzierung und weitere Entwicklungsschritte.
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung als Produktdefinition
Die Entwurfsplanung überführt das Konzept in ein marktfähiges Produkt:
klare Gebäudestruktur und Nutzungseinheiten
architektonische Qualität als Wertfaktor
Optimierung von Flächen, Erschließung und Wiederholbarkeit
Abstimmung auf Zielgruppe, Markt und Exit-Strategie
In dieser Phase wird definiert, was tatsächlich gebaut und vermarktet werden soll.
Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung als Risikominimierung
Die Genehmigungsplanung stellt die rechtliche Umsetzbarkeit sicher:
vollständige Bauantragsplanung
Abstimmung mit Behörden
Klärung genehmigungsrelevanter Details
Reduktion späterer Planungs- und Genehmigungsrisiken
Ein genehmigtes Projekt ist:
finanzierbar
veräußerbar
realisierbar
Trennung von Planung und Ausführung
Nach Abschluss der Leistungsphase 4 endet unsere Leistung bewusst.
Projektentwickler behalten volle Freiheit bei:
Ausschreibung
Vergabe
Wahl von Bauunternehmen, GU oder Bauträgern
Verkauf oder Weiterentwicklung
Diese Trennung verhindert Interessenkonflikte und stellt sicher, dass Planungsentscheidungen nicht durch Baukosten- oder Vertriebsinteressen verzerrt werden.
Mehrwert für Investoren und Projektentwickler
Die frühe Einbindung unabhängiger Entwurfsarchitekten ermöglicht:
belastbare Projektentscheidungen
frühzeitige Risikoidentifikation
Vergleichbarkeit von Varianten
saubere Genehmigungslage
höhere Planungssicherheit für Finanzierung und Exit
Kurz: weniger Überraschungen, mehr Kontrolle.
Typische Einsatzbereiche
Wohnungsbau (MFH, Quartiere, Nachverdichtung)
Projektentwicklung im Bestand
Grundstücksbewertung vor Ankauf
Konzeptentwicklung vor Joint Ventures
Vorbereitung von Verkaufs- oder Finanzierungsprozessen
Fazit
Projektentwicklung ist kein Bauprozess, sondern ein Entscheidungsprozess.
Die Leistungsphasen 1–4 liefern die Grundlage dafür.
Unabhängig. Strukturiert. Genehmigungsfähig.
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