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Entwurfsarchitektur für Projektentwickler

Entwurfsarchitektur für Projektentwickler

Entwurfsarchitektur für Projektentwickler

Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1–4 als Entscheidungsgrundlage für Investitionen

Frühphase entscheidet über Wirtschaftlichkeit

In der Projektentwicklung werden die wesentlichen Weichen vor der Ausführung gestellt.
Grundstückswert, Ausnutzung, Genehmigungsfähigkeit, Produktdefinition und Exit-Strategie entstehen nicht auf der Baustelle, sondern in den frühen Planungsphasen.

Die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI bilden dabei die technisch-rechtliche und architektonische Grundlage jeder belastbaren Investitionsentscheidung.

Unser Leistungsfokus liegt bewusst auf genau dieser Phase.

Rolle der Entwurfsarchitekten in der Projektentwicklung

Als unabhängige Entwurfsarchitekten begleiten wir Projektentwickler, Investoren und Bestandshalter in der Konzeptions- und Genehmigungsphase –
ohne Ausführungsinteressen, ohne Bindung an Bauunternehmen, GU-Modelle oder Bauträgerstrukturen.

Unser Leistungsbild umfasst:

  • Projektprüfung und Machbarkeitsanalysen

  • städtebauliche und architektonische Konzeptentwicklung

  • Genehmigungsstrategien

  • Planung bis zur baurechtlichen Absicherung

Ziel ist nicht der Bau, sondern die Entscheidungsreife des Projekts.

Leistungsphase 1 – Projektgrundlagen & Machbarkeit

In der Grundlagenermittlung werden die wirtschaftlich relevanten Parameter eines Projekts definiert:

  • planungsrechtliche Rahmenbedingungen (§34, Bebauungsplan, §35)

  • Grundstückspotenziale (GRZ, GFZ, Kubatur, Stellplätze)

  • Nutzungsoptionen und Zielprodukte

  • erste Risikobewertung (Baurecht, Umfeld, Restriktionen)

Diese Phase dient der frühen Selektion:
entwicklungsfähig – oder nicht.

Leistungsphase 2 – Konzept- und Variantenstudien

Auf Basis der Machbarkeit entwickeln wir architektonische und städtebauliche Konzepte mit klarer Vergleichbarkeit:

  • Volumen- und Nutzungsszenarien

  • Varianten mit unterschiedlicher Wirtschaftlichkeit

  • Grundriss- und Erschließungslogik

  • erste Flächen- und Kennwertanalysen

Ergebnis ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Investoren, Finanzierung und weitere Entwicklungsschritte.

Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung als Produktdefinition

Die Entwurfsplanung überführt das Konzept in ein marktfähiges Produkt:

  • klare Gebäudestrukturen und Nutzungseinheiten

  • architektonische Qualität als Wertfaktor

  • Optimierung von Flächen, Erschließung und Wiederholbarkeit

  • Abstimmung auf Zielgruppe, Markt und Exit-Strategie

In dieser Phase wird definiert, was tatsächlich gebaut, finanziert oder veräußert werden kann.

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung als Risikominimierung

Die Genehmigungsplanung stellt die rechtliche Umsetzbarkeit des Projekts sicher:

  • vollständige Bauantragsunterlagen

  • Abstimmung mit Behörden

  • Klärung genehmigungsrelevanter Details

  • Reduktion späterer Planungs- und Genehmigungsrisiken

Ein genehmigtes Projekt ist:

  • finanzierbar

  • veräußerbar

  • realisierbar

Klare Trennung von Planung und Ausführung

Nach Abschluss der Leistungsphase 4 endet unsere Leistung bewusst.

Projektentwickler behalten volle Freiheit bei:

  • Ausschreibung

  • Vergabe

  • Wahl von Bauunternehmen, GU oder Bauträgern

  • Verkauf oder Weiterentwicklung

Diese Trennung verhindert Interessenkonflikte und stellt sicher, dass Planungsentscheidungen nicht durch Baukosten- oder Vertriebsinteressen verzerrt werden.

Mehrwert für Investoren und Projektentwickler

Die frühe Einbindung unabhängiger Entwurfsarchitekten ermöglicht:

  • belastbare Projektentscheidungen

  • frühzeitige Risikoidentifikation

  • Vergleichbarkeit von Varianten

  • saubere Genehmigungslagen

  • höhere Planungssicherheit für Finanzierung und Exit

Kurz: weniger Überraschungen, mehr Kontrolle.

Typische Einsatzbereiche

  • Wohnungsbau (MFH, Quartiere, Nachverdichtung)

  • Projektentwicklung im Bestand

  • Grundstücksbewertung vor Ankauf

  • Konzeptentwicklung vor Joint Ventures

  • Vorbereitung von Verkaufs- oder Finanzierungsprozessen

Fazit

Projektentwicklung ist kein Bauprozess, sondern ein Entscheidungsprozess.

Die Leistungsphasen 1–4 liefern die Grundlage dafür:
unabhängig. strukturiert. genehmigungsfähig.

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Architekturplanung – vom ersten Entwurf zur klaren Form

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Planen. Entscheiden. Bauen.

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